Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters gegenüber dem Geschäftsführer

Unternehmensberater muss über Insolvenzgefahr aufklären

Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen (insbesonder GmbH) hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.

Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob es auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächlich oder rechtliche Gegebenheiten gibt, die einer Fortführung derUnternehmenstätigkeit entgegenstehen. 

Bei Verletzung der Hinweis- und Warnpflicht kommt ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Steuerberater in Betracht (§ 280 Abs. 1, § 675 BGB; BGH IX ZR 285/14). Der in Anspruch genommene Steuerberater hat sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch eine verschleppte Insolvenzantragstellung bei der Gesellschaft entstanden sind.
Diese Pflichten richten sich vornehmlich an Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte). Diese Rechtsprechung bzgl. der Auflärungspflichten hat das OLG
Bamberg auf „freie“ Sanierungsberater übertragen. Entscheidend war im Streitfall allerdings, dass die „Fertigung des Gutachtens in Anlehnung an den IDW S6 Standard“ geschuldet war. Dann muss ein Sanierungsgutachter
auch einen Hinweis auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit erteilen, die es dem Auftraggeber ermöglicht, die gebotenen Konsequenzen zu ziehen undMaßnahmen zu ergreifen, insbesondere die verantwortlichen Personen zur Einleitung der insolvenzrechtlich erforderlichen (Eil-)Maßnahmen anzuhalten. Was gilt, wenn vertraglich kein
entsprechender Standard geschuldet ist, hat das Gericht nicht beantwortet.

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