Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung einer Aktiengesellschaft – Rechtliche Pflicht oder nur „Soft Law“

Neuer Beitrag von Prof. Dr. Stephan Arens in der R & W Schriftenreihe „Nachhaltigkeit und Recht“ Fischer/Amort (Hrsg.) | Recht und Nachhaltigkeit | 1. Auflage 2023 (ruw.de)

Nachhaltigkeit (Sustainability) ist in aller Munde. In der Schriftenreihe wird untersucht, welchen Beitrag das Recht zur Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft leisten kann.

Prof. Dr. Arens untersucht dabei insbesondere, ob eine Aktiengesellschaft nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu einer „nachhaltigen“ Unternehmensführung verpflichtet ist.

So wurden mit der Neufassung des DCGK 2022 inhaltlich erstmals Auswirkungen der Gesellschaftstätigkeit auf Menschen und Umwelt durch den Vorstand berücksichtigt. Die Empfehlung A.1 DCGK 2022 sieht vor, dass der Vorstand bei der Leitung soziale und ökologische Risiken sowie die Auswirkungen der Gesellschaftstätigkeit in seine Abwägung einfließen lassen soll. In der Unternehmensstrategie sollen wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele in Ausgleich gebracht werden; die Unternehmensplanung soll neben finanziellen ausdrücklich „nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten“.

Damit wurden nun erstmals – im Sinnes des klassische Drei-Säulen-Modells (Triple Bottom Line) mit den Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales – Aspekte einer Nachhaltigen Unternehmensführung aufgenommen.

Nicht geregelt ist allerdings, welche Rechtsfolge eine Nicht- Beachtung einer solchen Unternehmensführung hat. Mangels ausdrücklicher Rechtsfolgen dürfte eine Schadensersatzpflicht des Vorstands regelmäßig ausscheiden.

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